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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Die im StrukturverbesserungsG zwingend vorgesehene Aufwertung auf die Teilwerte für den Fall, als beschränkt steuerpflichtige Gesellschafter einer Personengesellschaft das Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft einbringen, hat für die einbringenden Gesellschafter keine prozessuale Bindungswirkung. Das heißt, daß im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Veräußerungsgewinnes der einbringenden Gesellschafter vorgebracht werden kann, die Kapitalgesellschaft habe die Teilwerte zu hoch angesetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003650.X01Im RIS seit
26.11.2001