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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AZG §12 Abs1;Rechtssatz
Ein "Zuwiderhandeln" im Sinne des § 28 Abs 1 AZG und des § 3 Abs 1 des BG über die Nachtarbeit der Frauen kann auch in einem Untätigsein (Unterlassen, Dulden) bestehen.Ein "Zuwiderhandeln" im Sinne des Paragraph 28, Absatz eins, AZG und des Paragraph 3, Absatz eins, des BG über die Nachtarbeit der Frauen kann auch in einem Untätigsein (Unterlassen, Dulden) bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003489.X01Im RIS seit
30.06.1981Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019