RS Vwgh 2007/5/14 2005/10/0171

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Veröffentlicht am 14.05.2007
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Index

L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
B-VG Art18 Abs2;
SHG Tir 1973 §1 Abs1;
SHG Tir 1973 §7 Abs5;

Rechtssatz

Was das Ausmaß der Reduzierung der zu gewährenden Sozialhilfe anlangt, so ermächtigt § 7 Abs. 5 Tir SHG die Behörde zu einer Einschränkung bis auf "das unerlässliche Mindestmaß". Einer Verordnungsregelung bedarf die Vollziehung dieser Bestimmung nicht. Vielmehr obliegt es der Behörde, unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 Tir SHG im Einzelfall zu beurteilen, mit welchen Sozialhilfeleistungen (gerade noch) das Auslangen gefunden werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005100171.X02

Im RIS seit

20.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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