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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3096/78 B 18. April 1980 RS 1Stammrechtssatz
Die verfügte Wiederaufnahme des die Erteilung der Lenkerberechtigung betreffenden Verfahrens entzieht ua dem, dieselbe Lenkerberechtigung betreffenden letztinstanzlichen Entziehungsbescheid und damit der gegen diesen beim VwGH erhobenen Beschwerde die Grundlage, weshalb diese Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das über sie eingeleitete Verfahren ohne Kostenentscheidung einzustellen ist (Hinweis B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980).
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002303.X03Im RIS seit
02.07.1981