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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 81/06/0040Rechtssatz
Wurde einem Beseitigungsauftrag, der einen individualisierten ohne Baubewilligung errichteten Bau (bewegliche Verkaufshütte) betraf, durch Entfernung des Bauwerks entsprochen, so besteht keine rechtliche Möglichkeit der Vollstreckung mehr; die Beseitigung eines neuerlich aufgestellten Bauwerks setzt einen neuen Auftrag der Baubehörde voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981060039.X01Im RIS seit
18.03.2004Zuletzt aktualisiert am
17.03.2009