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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0364/72 E 14. September 1972 VwSlg 8279 A/1972 RS 1Stammrechtssatz
Die Behörde ist verpflichtet im Bescheid betreffend die Entziehung einer Lenkerberechtigung entsprechende Erwägungen darüber aufzunehmen, auf Grund welcher bestimmter Tatsachen sie eine bestimmte Entziehungsdauer für erforderlich erachtet, da ihr bei der Bemessung der Entziehungszeit kein unüberprüfbares Ermessen eingeräumt ist (Hinweis E 21.1.1971, 703/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003551.X05Im RIS seit
23.01.2004