RS Vwgh 1981/7/13 1791/80

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Veröffentlicht am 13.07.1981
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1795/80 E 22. Dezember 1980 VwSlg 10329 A/1980 RS 5

Stammrechtssatz

Zolltarifbescheide stellen keinen Abspruch über die Einstufung der Waren als diätetische Lebensmittel nach dem LMG 1975 dar, sondern eine Beurteilung nach dem Zolltarifgesetz. Der Zolltarif ist zur Interpretation des Lebensmittelbegriffes im Sinne des LMG 1975 grundsätzlich ungeeignet (vgl. Barfuß-Pindur-Smolka, österr. Lebensmittelrecht, I B Erl zu § 2 Seite 10).Zolltarifbescheide stellen keinen Abspruch über die Einstufung der Waren als diätetische Lebensmittel nach dem LMG 1975 dar, sondern eine Beurteilung nach dem Zolltarifgesetz. Der Zolltarif ist zur Interpretation des Lebensmittelbegriffes im Sinne des LMG 1975 grundsätzlich ungeeignet vergleiche Barfuß-Pindur-Smolka, österr. Lebensmittelrecht, römisch eins B Erl zu Paragraph 2, Seite 10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001791.X02

Im RIS seit

01.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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