RS Vwgh 1981/9/8 0885/78

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Veröffentlicht am 08.09.1981
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Falle der Ersatzvornahme auf grund eines baupolizeilichen Herstellungs- oder Instandsetzungsauftrages kann von einer rechtmäßigen Vollstreckung nur dann die Rede sein, wenn die vorgenommenen Arbeiten fachgerecht und dem baupolizeilichen Auftrag entsprechend durchgeführt worden sind. Nur in einem solchen Fall können die Vollstreckungskosten (die Kosten der Ersatzvornahme) dem Verpflichteten angelastet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1978000885.X01

Im RIS seit

30.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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