RS Vwgh 1981/9/9 2063/79

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Veröffentlicht am 09.09.1981
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1954 §10b;
AKG 1954 §10c lite;
AKWO §29 Abs7;

Rechtssatz

Die Berufungsentscheidungen der Hauptwahlkommission sind auch dann noch auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wenn die mittels Beschwerde bekämpfte Rechtsmittelentscheidung sich auf einen bereits vollzogenen Wahlakt bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979002063.X03

Im RIS seit

04.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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