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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
AKG 1954 §10b;Rechtssatz
Die Berufungsentscheidungen der Hauptwahlkommission sind auch dann noch auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, wenn die mittels Beschwerde bekämpfte Rechtsmittelentscheidung sich auf einen bereits vollzogenen Wahlakt bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002063.X03Im RIS seit
04.12.2003