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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Die Verkehrszuverlässigkeit kann auch durch das Verhalten außerhalb der an eine Lenkerberechtigung geknüpften aktiven Teilnahme am Straßenverkehr unter Beweis gestellt werden (vgl. z. B. E vom 12.10.19719, 1648/79)Die Verkehrszuverlässigkeit kann auch durch das Verhalten außerhalb der an eine Lenkerberechtigung geknüpften aktiven Teilnahme am Straßenverkehr unter Beweis gestellt werden vergleiche z. B. E vom 12.10.19719, 1648/79)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981020059.X04Im RIS seit
10.02.2004