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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Im Falle der Bekämpfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (nach dem KOVG) tritt keine Teilrechtskraft des angefochtenen Bescheides ein; eine reformativ in plius ist zulässig.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Bindung an frühere AnerkennungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000544.X01Im RIS seit
26.01.2004