RS Vwgh 2007/5/15 2004/11/0058

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Veröffentlicht am 15.05.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
WehrG 2001 §19 Abs1 Z9;
WehrG 2001 §26 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Dem Auslandseinsatzpräsenzdienst Leistenden steht nach erfolgter Einberufung das Recht zu, sich gegen eine amtswegig verfügte Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung seines Auslandseinsatzpräsenzdienstes mit der Begründung zu wehren, dass die gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen hiefür nicht vorlägen (Hinweis E 14. September 2004, 2004/11/0054).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004110058.X01

Im RIS seit

18.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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