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96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §20;Rechtssatz
Das Gesetz sieht keine bescheidmäßige Vorschreibung von Vorschriften für die Bauausführung oder über die Haftung für dabei auftretende Schäden an Neubaugrundstücken im Enteignungserkenntnis vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002027.X02Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
21.04.2015