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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §23 Abs1Rechtssatz
Sind zwei Personen gemeinsam Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges, so hat sich ein Bescheid, mit dem die Zulassung aufgehoben wird, gegen beide zu richten. Ob die Zulassung rechtmäßig war, ist in diesem Verfahren nicht mehr zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981020057.X01Im RIS seit
10.02.2004Zuletzt aktualisiert am
19.06.2023