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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §59 Abs1;Rechtssatz
Weder aus § 59 Abs 1 ArbVG noch auch aus sonst einer Rechtsvorschrift läßt sich auf die Rechtserheblichkeit der Frage schließen, wer (welche wahlwerbende Gruppe) im Ergebnis den zur Ungültigerklärung einer Betriebsratswahl führenden Verfahrensfehler veranlaßt hat (mit Literaturhinweisen).Weder aus Paragraph 59, Absatz eins, ArbVG noch auch aus sonst einer Rechtsvorschrift läßt sich auf die Rechtserheblichkeit der Frage schließen, wer (welche wahlwerbende Gruppe) im Ergebnis den zur Ungültigerklärung einer Betriebsratswahl führenden Verfahrensfehler veranlaßt hat (mit Literaturhinweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981010064.X04Im RIS seit
06.02.2004