RS Vwgh 1981/9/29 2741/80

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Veröffentlicht am 29.09.1981
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0535/80 E 10. Juni 1980 VwSlg 5494 F/1980; RS 2

Stammrechtssatz

Zahlungsschwierigkeiten, die die Gesellschaft nicht gehindert haben, Löhne zu zahlen, durften sie (bzw ihren Vertreter) auch nicht hindern, die darauf entfallende LOHNSTEUER einzubehalten und abzuführen (Hinweis E 24.9.1954, 137/52, VwSlg 1003 F/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002741.X01

Im RIS seit

29.09.1981
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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