RS Vwgh 1981/10/1 2501/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.1981
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1055;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z2;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Ist der Sachwert höher als der Geldwert, so muß das Recht des Tausches herangezogen werden (Absorptionsprinzip). Das Gesetz lehnt somit ausdrücklich eine Typenkombination ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002501.X01

Im RIS seit

01.10.1981
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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