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L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
AVG §15;Rechtssatz
Stützt sich der Schuldspruch (nach § 14 lit a LPG) ausschließlich auf das "Geständnis" einer bisher nicht einschlägig Vorbestraften, die überdies die Unterfertigung der über ihre "Geständnisse" aufgenommenen Niederschriften verweigert hat, so kann es nicht als ausreichend angesehen werden, die unter Anführung konkreter Umstände behauptete Unrichtigkeit der Niederschriften damit abzutun, es sei wohl kaum anzunehmen, dass die diese Niederschriften aufnehmenden Beamten Unrichtiges protokolliert hätten.Stützt sich der Schuldspruch (nach Paragraph 14, Litera a, LPG) ausschließlich auf das "Geständnis" einer bisher nicht einschlägig Vorbestraften, die überdies die Unterfertigung der über ihre "Geständnisse" aufgenommenen Niederschriften verweigert hat, so kann es nicht als ausreichend angesehen werden, die unter Anführung konkreter Umstände behauptete Unrichtigkeit der Niederschriften damit abzutun, es sei wohl kaum anzunehmen, dass die diese Niederschriften aufnehmenden Beamten Unrichtiges protokolliert hätten.
Schlagworte
BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003349.X02Im RIS seit
13.10.1981