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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357 Abs1;Rechtssatz
Bewilligt die 1. Instanz die Wiederaufnahme vor "Abschluß" des Verfahrens und wird dagegen berufen, so ist von der Berufungsbehörde der zwischenweilige "Abschluß" des Hauptverfahrens (zB durch Ablauf der Rechtsmittelfristen) zu beachten.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000821.X02Im RIS seit
27.01.2004