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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/06/0121 E 24. September 1992 RS 2Stammrechtssatz
Ein Kostenvorauszahlungsauftrag nach § 4 Abs 2 VVG stellt zwar keine Vollstreckungsverfügung iSd § 10 Abs 2 legcit dar, doch teilen die im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens ergangenen Bescheide, auch wenn sie keine Vollstreckungsverfügungen sind, wegen des notwendigen Zusammenhanges auch das rechtliche Schicksal der Vollstreckung, die durch die Akzessorietät gegenüber dem Titelbescheid geprägt wird
(Hinweis E VS 6.6.1989, 84/05/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004050225.X01Im RIS seit
22.06.2007Zuletzt aktualisiert am
10.06.2013