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19/06 Privilegien und ImmunitätenNorm
AmtssitzAbk UNIDO 1967;Rechtssatz
Die Zulässigkeit einer Forderungspfändung setzt bei einem die Exterritorialität genießenden Drittschuldner voraus, dass auch für die Drittschuldnerklage eine örtliche Zuständigkeit und damit die inländische Gerichtsbarkeit besteht (Heller-Berger-Stix, Kommentar zur EO/4, III/S 2145).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981130031.X05Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.01.2019