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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass es sich bei einer nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens ausgestellten Bestätigung nicht um ein neu hervorgekommenes Beweismittel handelt.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1976002488.X05Im RIS seit
29.08.2003