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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §78;Rechtssatz
Bescheide der Schiedskommission bei einem Landesinvalidenamt über die Wiederaufnahme des Verfahrens unterliegen keinem weiteren Instanzenzug zur behaupteten Nichteinhaltung der Geschäftseinteilung der Senate der Schiedskomm. nach § 85 Abs 3 KOVG 1957.Bescheide der Schiedskommission bei einem Landesinvalidenamt über die Wiederaufnahme des Verfahrens unterliegen keinem weiteren Instanzenzug zur behaupteten Nichteinhaltung der Geschäftseinteilung der Senate der Schiedskomm. nach Paragraph 85, Absatz 3, KOVG 1957.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1976002488.X03Im RIS seit
29.08.2003