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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das Wasserversorgungsunternehmen hat zwar in einem Baubewilligungsverfahren für ein Gebäude innerhalb einer wasserrechtlichen Schutzzone die Stellung einer Formalpartei, aber kein subjektiv öffentliches Recht auf Versagung der Baubewilligung; sie kann gegen eine Baubewilligung nur wegen Verletzung ihres Anhörungsrechtes berufen.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000763.X01Im RIS seit
22.03.2004Zuletzt aktualisiert am
06.06.2011