RS Vwgh 1981/10/30 81/04/0118

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Veröffentlicht am 30.10.1981
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Auftrag auf Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme hängt mit dem Bescheid, mit dem dem Verpflichteten die Leistung aufgetragen wurde, untrennbar zusammen. Wird der Titelbescheid aufgehoben, so ist auch der gleichzeitig angefochtene Bescheid über die Vollstreckungsverfügung aufzuheben (Hinweis auf E vom 27.4.1967, 1124/66, VwSlg 7139 A/1967)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981040118.X01

Im RIS seit

05.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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