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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Leistungsfähigkeit des Betriebes ist dann gegeben, wenn genug Gründe für die Sicherheit bestehen, daß der Betrieb seinen Aufgaben nachkommen kann. Der Betrieb kann auch dann leistungsfähig sein, wenn er seine wirtschaftliche Basis in fremdem Kapital hat (Hinweis E 7.12.1949, VwSlg 1132 A/1949; Im vorliegenden Fall fehlte es an hinreichenden Gründen für die Annahme, daß der Betrieb seinen Aufgaben nach kommen kann).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000465.X01Im RIS seit
15.01.2004