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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Es entspricht den Lebenserfahrungen, daß an Diabetes erkrankte Personen Mehraufwendungen infolge notwendiger Diätkost haben. Diese Mehraufwendungen können zu außergewöhnlichen Belastungen führen. Werden die Mehraufwendungen nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, so sind sie nach den Grundsätzen des Erkenntnisses vom 20.1.1966, 1763/65, unter Anpassung an die gestiegenen Preisverhältnisse zu schätzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140034.X01Im RIS seit
03.11.1981