Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §71 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1982/19, S 284;Rechtssatz
Die in dem § 217 Abs 2 BAO idF vor der Novelle BGBl 1980/151 normiert gewesene Frist war eine solche, innerhalb welcher ein materiell-rechtlicher Anspruch geltend zu machen war, der den Gegenstand eines erst einzuleitenden Verfahrens bilden sollte.Gegen die Versäumung dieser materiell-rechtichen Fallfrist war aber vor Inkrafttreten des § 310 Abs 3 zweiter Satz BAO ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt nicht zulässig.Die in dem Paragraph 217, Absatz 2, BAO in der Fassung vor der Novelle BGBl 1980/151 normiert gewesene Frist war eine solche, innerhalb welcher ein materiell-rechtlicher Anspruch geltend zu machen war, der den Gegenstand eines erst einzuleitenden Verfahrens bilden sollte.Gegen die Versäumung dieser materiell-rechtichen Fallfrist war aber vor Inkrafttreten des Paragraph 310, Absatz 3, zweiter Satz BAO ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003706.X01Im RIS seit
12.11.1981