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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §46;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1343/48 E 8. März 1949 VwSlg 726 A/1949 RS 1Stammrechtssatz
Zweifel in die Glaubwürdigkeit eines Zeugen können verläßlich erst auf Grund seiner Aussage beurteilt werden und sind darum kein hinreichender und zuverlässiger Grund von der Einvernahme Abstand zu nehmen.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981040071.X04Im RIS seit
03.03.2004