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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 idF vor 1980/580;Rechtssatz
Der Gehaltsanspruch für einen Monat entsteht (i.S. des § 3 Abs 1 IESG) nicht vor Beginn dieses Monats; die Ansprüche auf Abfertigung und Urlaubsentschädigung entstehen nicht vor Beendigung des Dienstverhältnisses.Der Gehaltsanspruch für einen Monat entsteht (i.S. des Paragraph 3, Absatz eins, IESG) nicht vor Beginn dieses Monats; die Ansprüche auf Abfertigung und Urlaubsentschädigung entstehen nicht vor Beendigung des Dienstverhältnisses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003090.X02Im RIS seit
12.01.2004