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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art18;Rechtssatz
Der Erwerb einer von der Verkäuferin aus Mitteln der Wohnbauförderung nahezu fertiggestellten und somit vom Käufer in seiner Ausführung nicht mehr beeinflußbaren Eigentumswohnung ist nicht nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 steuerfrei.Der Erwerb einer von der Verkäuferin aus Mitteln der Wohnbauförderung nahezu fertiggestellten und somit vom Käufer in seiner Ausführung nicht mehr beeinflußbaren Eigentumswohnung ist nicht nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 steuerfrei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981160031.X01Im RIS seit
26.11.1981Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011