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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Durch Angaben im Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe kann dem Konkretisierungsangebot des § 30 Abs 2 VwGG entsprochen werden. (Hinweis auf B vom 16.10.1981, 81/08/0070)Durch Angaben im Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe kann dem Konkretisierungsangebot des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG entsprochen werden. (Hinweis auf B vom 16.10.1981, 81/08/0070)
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981080109.X01Im RIS seit
05.04.2004