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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3 Abs1;Rechtssatz
Der Beitragsvorschreibung nach dem ASVG ist der nach dem Kollektivvertrag gebührende Lohn zugrunde zu legen (VJ); dies gilt auch für kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen. Eine derartige Ist-Lohnerhöhungen ausschließende einzelvertragliche Sondervereinbarung verstößt gegen § 3 Abs 1 ArbVG und ist unwirksam.Der Beitragsvorschreibung nach dem ASVG ist der nach dem Kollektivvertrag gebührende Lohn zugrunde zu legen (VJ); dies gilt auch für kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen. Eine derartige Ist-Lohnerhöhungen ausschließende einzelvertragliche Sondervereinbarung verstößt gegen Paragraph 3, Absatz eins, ArbVG und ist unwirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979001859.X01Im RIS seit
23.10.2003