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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Findet eine Feststellung iS des § 188 Abs 1 lit a BAO statt, dann ist im Feststellungsbescheid auch darüber abzusprechen, ob es sich bei einer Entschädigung iS des § 32 Z 1 lit a EStG 1972 um eine solche handelt, auf die die Tarifbegünstigung des § 37 Abs 1 (allenfalls auch Abs 3) EStG 1972 Anwendung finden kann oder nicht (Hinweis 17.12.1979, 958/78).Findet eine Feststellung iS des Paragraph 188, Absatz eins, Litera a, BAO statt, dann ist im Feststellungsbescheid auch darüber abzusprechen, ob es sich bei einer Entschädigung iS des Paragraph 32, Ziffer eins, Litera a, EStG 1972 um eine solche handelt, auf die die Tarifbegünstigung des Paragraph 37, Absatz eins, (allenfalls auch Absatz 3,) EStG 1972 Anwendung finden kann oder nicht (Hinweis 17.12.1979, 958/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140036.X02Im RIS seit
14.01.2002