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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §307;Rechtssatz
Nur die vom Gesetz als solche bezeichneten können als DINGLICHE RECHTE angesehen werden; die Bildung neuer Sachenrechte ist damit der Parteiendisposition entzogen. Die Feststellung des Bestehens von in § 308 ABGB nicht genannten dinglichen Rechten aus anderen Rechtsvorschriften ist durch den dort normierten Typenzwang jedoch nicht gehindert (Hinweis auf Wohnungseigentum, Baurecht, etc).Nur die vom Gesetz als solche bezeichneten können als DINGLICHE RECHTE angesehen werden; die Bildung neuer Sachenrechte ist damit der Parteiendisposition entzogen. Die Feststellung des Bestehens von in Paragraph 308, ABGB nicht genannten dinglichen Rechten aus anderen Rechtsvorschriften ist durch den dort normierten Typenzwang jedoch nicht gehindert (Hinweis auf Wohnungseigentum, Baurecht, etc).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981070096.X01Im RIS seit
29.03.2004Zuletzt aktualisiert am
25.07.2008