RS Vwgh 1981/12/1 81/07/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1981
beobachten
merken

Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Rechtssatz

Nur die vom Gesetz als solche bezeichneten können als DINGLICHE RECHTE angesehen werden; die Bildung neuer Sachenrechte ist damit der Parteiendisposition entzogen. Die Feststellung des Bestehens von in § 308 ABGB nicht genannten dinglichen Rechten aus anderen Rechtsvorschriften ist durch den dort normierten Typenzwang jedoch nicht gehindert (Hinweis auf Wohnungseigentum, Baurecht, etc).Nur die vom Gesetz als solche bezeichneten können als DINGLICHE RECHTE angesehen werden; die Bildung neuer Sachenrechte ist damit der Parteiendisposition entzogen. Die Feststellung des Bestehens von in Paragraph 308, ABGB nicht genannten dinglichen Rechten aus anderen Rechtsvorschriften ist durch den dort normierten Typenzwang jedoch nicht gehindert (Hinweis auf Wohnungseigentum, Baurecht, etc).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981070096.X01

Im RIS seit

29.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten