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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3;Rechtssatz
Ein Auftrag der Landesregierung nach § 19 Abs 4 Slbg ROG 1977 ist auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen für einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindebehörde nach § 16 Abs 3 Slbg Baupolizeigesetz vorlägen, ein solcher Auftrag aber nicht ergangen ist.Ein Auftrag der Landesregierung nach Paragraph 19, Absatz 4, Slbg ROG 1977 ist auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen für einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindebehörde nach Paragraph 16, Absatz 3, Slbg Baupolizeigesetz vorlägen, ein solcher Auftrag aber nicht ergangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001335.X01Im RIS seit
09.04.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009