RS Vwgh 2007/5/22 2006/21/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2007
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19;
FrG 1997 §14 Abs2;
FrG 1997 §28 Abs5 ;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/21/0108 E 22. Juni 2006 RS 1

Stammrechtssatz

§ 28 Abs. 5 zweiter Satz FrG 1997 steht der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung an Asylwerber, denen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zukommt, entgegen (Hinweis E 23. November 2004, 2004/21/0255). Bei Fremden, die nach dem Asylgesetz vorläufig aufenthaltsberechtigt waren, handelt es sich nicht um solche, die iSd § 14 Abs. 2 zweiter Satz FrG 1997 bereits niedergelassen sind, weshalb im Anschluss an diese vorläufige asylrechtliche Aufenthaltsberechtigung der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nicht im Inland gestellt werden darf (Hinweis E 8. September 2005, 2005/18/0512; E 26. November 2002, 2002/18/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006210073.X01

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten