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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/18/0120 E 24. April 2007 RS 1Stammrechtssatz
Da bei der Entscheidung über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes die Rechtmäßigkeit des Bescheides, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, nicht mehr überprüft werden kann, ist für den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides über den Aufhebungsantrag zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes wegen einer Änderung der Umstände zu Gunsten des Fremden weggefallen sind (Hinweis E 29. November 2006, 2006/18/0327.)
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210004.X03Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011