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14/02 GerichtsorganisationNorm
GOG §76;Rechtssatz
Der Dienstauftrag des Präsidenten eines Gerichtshofes I. Instanz an einen Senatsvorsitzenden dieses Gerichtes, über den Stand der Erledigung bestimmter zivilgerichtlicher Verfahren, insbesondere unter Angabe der Termine, einen Bericht zu erstatten, greift nicht in die Unabhängigkeit des Richters in Ausübung seines Amtes ein und ist daher nicht rechtswidrig.Der Dienstauftrag des Präsidenten eines Gerichtshofes römisch eins. Instanz an einen Senatsvorsitzenden dieses Gerichtes, über den Stand der Erledigung bestimmter zivilgerichtlicher Verfahren, insbesondere unter Angabe der Termine, einen Bericht zu erstatten, greift nicht in die Unabhängigkeit des Richters in Ausübung seines Amtes ein und ist daher nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002502.X01Im RIS seit
27.02.2004Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018