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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §6 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1982/9, S 509;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/02/25 2144/57 1Stammrechtssatz
Der Kommanditist kann zur Zahlung der Gewerbesteuer (hier der Lohnsummensteuer) vom Gewerbebetrieb der Kommanditgesellschaft unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung als Gesamtschuldner (nicht bloß als Haftender) herangezogen werden (Hinweis: In dem vorliegenden Erkenntnis wird auf die deutsche Rechtslehre und Rechtsprechung zu der Frage dieser bewußten Abkehr von den handelsrechtlichen Grundsätzen hingewiesen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001065.X03Im RIS seit
14.12.1981Zuletzt aktualisiert am
28.03.2018