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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Besprechung in: AnwBl 1982/9, S 509;Rechtssatz
Für die Unternehmer und Gesamtschuldnereigenschaft eines Kommanditisten nach § 4 Abs 1 GewStG 1953 ist nicht maßgebend, ob der Treuhänder oder der Treugeber des Komanditisten in einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zur Kommanditgesellschaft stehen; entscheidend ist vielmehr, wem die Kommanditeinlage als Wirtschaftsgut zuzurechen ist (§ 24 Abs 1 lit c BAO).Für die Unternehmer und Gesamtschuldnereigenschaft eines Kommanditisten nach Paragraph 4, Absatz eins, GewStG 1953 ist nicht maßgebend, ob der Treuhänder oder der Treugeber des Komanditisten in einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zur Kommanditgesellschaft stehen; entscheidend ist vielmehr, wem die Kommanditeinlage als Wirtschaftsgut zuzurechen ist (Paragraph 24, Absatz eins, Litera c, BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001065.X01Im RIS seit
14.12.1981Zuletzt aktualisiert am
28.03.2018