RS Vwgh 2007/5/22 2006/21/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2007
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §36 Abs2;

Rechtssatz

Der belBeh steht nach Einbringung einer Säumnisbeschwerde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG die gesamte zur Bescheiderlassung eingeräumte Frist zur Nachholung ihres Bescheides offen. Umso weniger kann daher im Fall einer Bescheiderlassung vor Einlangen der Säumnisbeschwerde beim VwGH von einer Unzuständigkeit der belBeh die Rede sein.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006210004.X01

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten