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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1810/50 E 6. Juli 1951 VwSlg 2184 A/51 RS 3Stammrechtssatz
Dem im § 13 KOVG gebrauchten Ausdruck "Ertragsquelle" ist der weitere Sinn von "Bezugsquelle" zu unterlegen (§ 6 ABGB), womit nicht nur Erträge aus Objekten (Grundstücken, Häusern, Unternehmungen usw), sondern insbesondere auch Bezüge aus Dienstverträgen in den Einkommensbegriff einbezogen sind.Dem im Paragraph 13, KOVG gebrauchten Ausdruck "Ertragsquelle" ist der weitere Sinn von "Bezugsquelle" zu unterlegen (Paragraph 6, ABGB), womit nicht nur Erträge aus Objekten (Grundstücken, Häusern, Unternehmungen usw), sondern insbesondere auch Bezüge aus Dienstverträgen in den Einkommensbegriff einbezogen sind.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981090127.X04Im RIS seit
19.04.2004