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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Regelmäßige Zuwendungen eines (geschiedenen) Elternteiles an den anderen Elternteil, die, mögen sie auch ohne Rechtsanspruch freiwillig und widerruflich im Rahmen des gesetzlichen Unterhaltsanspruches laufend gewährt werden, sind beim anzurechnenden Einkommen zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981090127.X02Im RIS seit
19.04.2004