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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Behörde mit der an die Partei gerichteten, bloß auszugsweise die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens enthaltenden "Verständigung vom Ergebnis der Bezugsnahme" nicht ihrer Pflicht nachgekommen ist, der Partei Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben.
Schlagworte
Leidenszustand Maßgebende Veränderung Anspruch auf Einschätzung nach KOVG §7 Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Überprüfung von Sachverständigengutachten Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980001115.X01Im RIS seit
10.03.2004