RS Vwgh 1982/1/13 81/01/0039

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Veröffentlicht am 13.01.1982
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2942/79 B VS 17. Dezember 1980 VwSlg 10327 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Weiterleitung eines Bescheides, welcher dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bf auf Grund einer diesbezüglichen Zustellverfügung der Behörde persönlich zugekommen ist, an seinen Vertreter führt nicht zur "Erlassung" des Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981010039.X01

Im RIS seit

11.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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