RS Vwgh 2007/5/23 2004/13/0052

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/14/0081 E 7. September 1993 VwSlg 6804 F/1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer oder nach anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 18 zu § 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130052.X10

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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