Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §102 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3377/79 E 17. Juni 1981 VwSlg 10493 A/1981 RS 3Stammrechtssatz
Wer beim Lenken eines Kfzs übermäßigen Rauch entwickelt, der seine Ursache in einem Defekt des Kraftfahrzeuges hat, verstößt nicht gegen § 60 Abs 1 StVO, sondern gegen § 102 Abs 1 in Verbindung mit § 4 Abs 2 KFG.Wer beim Lenken eines Kfzs übermäßigen Rauch entwickelt, der seine Ursache in einem Defekt des Kraftfahrzeuges hat, verstößt nicht gegen Paragraph 60, Absatz eins, StVO, sondern gegen Paragraph 102, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 2, KFG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003255.X01Im RIS seit
21.01.2004