RS Vwgh 1982/1/25 3125/79

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Veröffentlicht am 25.01.1982
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0076/51 E 16. Februar 1952 VwSlg 2453 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die der Verfassung des Beschädigten entsprechende Betätigung in ihrer sozialen Geltung dem früheren Beruf bzw der beruflichen Vorbildung des Beschädigten wenigstens annähernd gleichkommt. Dabei kommt es nur auf soziale, nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1979003125.X04

Im RIS seit

05.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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