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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0762/78 E 29. April 1981 RS 2Stammrechtssatz
Hat sich der Befund der anerkannten DB maßgebend geändert und zwar durch Verschlimmerung des Leidens, so hat die Behörde hinsichtlich dieser Verschlimmerung auch die Frage zu beantworten, ob es sich um eine im Sinne der Bestimmungen des KOVG 1957 kausale Verschlimmerung des Leidenszustandes handelt.
Schlagworte
Fälligkeit Neubemessung und Einstellung der Pflegezulage (siehe auch KOVG §51 Abs1, KOVG §52 Abs2 und 3 Z3)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1979003125.X01Im RIS seit
05.02.2004